| Absicherung der Solaranlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Warum absichern? |
Benötige ich auch eine Haftpflicht- versicherung für meine Anlage? | Schadenbeispiel aus der Praxis | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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In Ihre Solaranlage investieren Sie viel Geld, um Strom von der Sonne zu gewinnen. Im Einfamilienhausbereich kostet Sie eine Anlage zwischen 10.000,- und 50.000,- €. Ein Betrag, der bei größeren Wohnanlagen oder Gemeinschaftsprojekten schnell mehrere Hunderttausend Euro erreichen kann. Da Ihre Anlage 25 Jahre laufen soll, also eine langfristige Investition darstellt, ist es nicht nur sinnvoll, sondern sogar unerlässlich, den Wert Ihres ,Kraftwerkes' zu versichern. Erst recht, wenn die Anlage bankfinanziert ist und die Erlöse aus der Einspeisevergütung zur Tilgung Ihres Kredites dienen. Die Versicherung Ihres Pkw, der vielleicht weniger gekostet hat, schließen Sie ganz selbstverständlich ab. Also denken Sie in diesem Zusammenhang an die Absicherung Ihrer Anlage, denn immer noch vernachlässigen viele Betreiber und auch Installateure diesen überaus wichtigen Punkt. |
Vielfach ist die private Haftpflichtversicherung für Anlagenbetreiber nicht ausreichend! Für einen Solarerzeuger, der einen Vertrag zur Einspeisung mit einem Netzbetreiber abgeschlossen hat, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar fast zwingend notwendig. Die Ausgaben hierfür können als Betriebskosten deklariert und von der Steuer abgesetzt werden. |
Unbekannte Täter werfen Steine auf die Solaranlage (Leistung 15 kW). Dadurch wurde diese erheblich beschädigt. Die Reparaturkosten betragen 9.300,- €. Die Reparaturarbeiten dauern 15 Tage (Nutzungsausfall 562,50 €). Zur Schadenbehebung musste ein Gerüst aufgestellt werden, dessen Kosten sich auf 1.200,- € beliefen. Der Gesamtauszahlungsbetrag für die Schadenregulierung betrug demnach 11.062,50 € abzüglich des Selbstbehaltes von 200,- €. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Wo soll ich meine Anlage versichern? | Was kostet eine Versicherung? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Verschiedene Anbieter auf diesem Markt bieten Ihnen verschiedenste Konditionen und Absicherungsvarianten an. Hierbei gilt: Nicht immer erhalten Sie die notwendige Absicherung zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Unsere Versicherungsfachleute haben die Erfahrung und Kenntnis, welche Gesellschaft die für Sie beste Absicherung anbietet. |
Für die Versicherung einer Anlage mit 15 kW mit einen Gesamtpreis von 95.700,- € (Mehrwertsteuer ist mit versicherbar!) ist eine Jahresprämie von 207,59 € inklusive Versicherungssteuer (Selbstbehalt im Schadenfall 200,- €) zu zahlen. Auch die Montage ist versicherbar. Bei Anlagen bis 250.000,- € Gesamtkosten beträgt die einmalige Prämie zum Beispiel 116,- € inklusive Versicherungssteuer. Der Selbstbehalt beträgt auch hier 200,- € im Schadenfall, bei Diebstahl 25% der Gesamtsumme. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wann leistet eine Versicherung? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Üblicherweise sind bei allen Versicherungen Schäden von der Leistungspflicht ausgeschlossen, die durch Krieg, Kernenergie, Verschleiss und grobe Fahrlässigkeit durch den Betreiber hervorgerufen werden. Geleistet wird hingegen bei: Bedienungsfehlern, Überspannung, Induktion und Kurzschluss. Ebenso bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Sengen oder Schwelen und Implosion. Darüberhinaus in den meisten Fällen auch bei Wasser, Feuchtigkeit oder Über-schwemmung sowie Vandalismus, Sabotage und Vorsatz Dritter. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Was ist versichert? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Anlagen bestehend aus Modulen, Tragrahmen, Wechselrichter, Steuerungs- und Regeltechnik, Überspannungsschutz-einrichtungen, Gleich-und Wechselstrom-verkabelungen. Nicht versichert sind Hilfs- und Betriebsstoffe, Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen (zum Beispiel Sicherungen) und nicht zum Umfang der Solaranlage gehörende haustechnische Einrichtungen. Besonders interessant ist die Versicherung bei Nutzungsausfall, die bis zu 90 Tage lang 2,50 € pro kW je Tag, an dem Sie die Anlage aus oben genannten Gründen nicht nutzen können, erstattet. Bei einer 15 kW Anlage werden dabei täglich 37,50 € Nutzungsausfall gezahlt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Voraussetzungen für die Versicherung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Anlagengröße muss mindestens 5 kW betragen. Versichert werden im Moment nur Anlagen bis zu einer Gesamtgröße von 100 kW. Die maximale Versicherungssumme beträgt derzeit 500.000,- €. Versicherbar sind allerdings nur Anlagen, die von einem Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik installiert und abgenommen sind (keine Selbstmontage!). Der Betreiber/Nutzer der Anlage darf nicht gleichzeitig der Hersteller oder Lieferant sein. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Solare Gebäudeausrüstung Marcus Riepl & Jürgen Kraus GbR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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